„Es freut mich sehr, dass die Eltern wieder Planungssicherheit haben.“ Mit diesen Worten kommentierte der oberbayerische Bezirkstagspräsident Josef Mederer den Kabinettsbeschluss, wonach der Freistaat für den Besuch einer privaten Förderschule das Schulgeld für Kinder mit Behinderung übernehmen wird. Der Bezirk Oberbayern wird hingegen das Schulgeld tragen, wenn ein Kind mit Behinderung eine private Regelschule besucht. „Vorerst muss sich keine Familie Sorgen machen, wie sie den Schulbesuch für ihr Kind mit Behinderung finanziert. Die getroffene Regelung hilft allen“, sagte Mederer.
Die Regelung haben die bayerischen Bezirke mit dem Kultusministerium verhandelt. Sie war auf Grund eines Urteils des Bundessozialgerichts notwendig geworden. Der Richterspruch hatte es den Bezirken untersagt, weiterhin das Schulgeld für den Besuch einer privaten Förderschule aus Mitteln der Eingliederungshilfe zu finanzieren. Aktuell finanziert der Bezirk Oberbayern für rund 3960 Kinder mit Behinderung den Besuch einer privaten Förderschule und für 160 Kinder den Besuch einer privaten Regelschule. Die Kosten liegen bei insgesamt über 6,3 Millionen Euro.
Der Kabinettsbeschluss gilt für die Dauer des kommenden Schuljahres. Für das Schuljahr 2014/15 muss neu verhandelt werden. Aus Sicht des Bezirkstagspräsidenten ist es dabei wichtig, dass Eltern mit einem Kinder mit Behinderung nicht gegenüber anderen Eltern benachteiligt werden. „Das wäre nicht vertretbar“, sagte Mederer. „Wir stehen in der Pflicht, die Bildungschancen von jungen Menschen mit einer Behinderung besonders zu fördern. Dazu ist auch der Besuch einer privaten Förderschule mit einem entsprechenden Schulprofil bestens geeignet. Mit den damit verbundenen finanziellen Lasten dürfen wir die Eltern nicht alleine lassen. Ich bin überzeugt, dass wir in den nächsten Monaten eine dauerhafte Lösung für die Zukunft finden werden.“
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