Bezirk Oberbayern hat Leitfaden zur Sozialhilfe in stationären Alten- und Pflegeheimen überarbeitet und an neue Gesetzeslage angepasst
Pflegegrade statt Pflegestufen, ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit und höhere Freibeträge für das geschützte Vermögen: Der Bezirk Oberbayern hat seinen Leitfaden „Hilfe für Senioren“ im Hinblick auf das Pflegestärkungsgesetz überarbeitet. Die Broschüre enthält jetzt alle aktuellen Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen und den seit April 2017 geltenden Freibeträgen. Das Heft kann kostenfrei beim Bezirk Oberbayern bestellt werden.
Zuständig für die Gewährung der Hilfe zur Pflege ist der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Die Hilfe zur Pflege springt ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um einen Platz in einem stationären Alten- und Pflegeheim zu finanzieren.
In der Neuauflage der Broschüre erhalten die Betroffenen Informationen zu den neuen Vermögensfreibeträgen: Die Grenzen für das sogenannte Schonvermögen haben sich seit April 2017 auf 5.000 Euro für Alleinstehende (bisher: 2600 Euro) und 10.000 Euro für Verheiratete (3214 Euro) deutlich erhöht. Auf Basis dieser Zahlen hat das Rechtsreferat des Bezirks Oberbayern die umfangreichen Fall- und Berechnungsbeispiele aktualisiert. Zudem enthält das Heft Informationen zu den fünf Pflegegraden, die an die Stelle der bisherigen drei Pflegestufen getreten sind.