Bezirkstag will Wahlrecht für EU-Bürger

EU-Bürger sollen in Zukunft auch den Bezirkstag mitwählen können, wenn es nach dem Bezirkstag von Oberbayern geht. Mit  einer Gegenstimme forderte das Gremium den Bayerischen Landtag auf, alles zu unternehmen, dass das Kommunalwahlrecht für EU-Bürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik nicht wie bisher auf Gemeinde- und Stadträte und Kreistage beschränkt bleibt.
„Die Bezirke gehören zur kommunalen Familie. Da wäre es aus unserer Sicht nur logisch, wenn EU-Bürger auch bei der Bezirkstagswahl wahlberechtigt sind“, erläutert Bezirkstagspräsident Josef Mederer. Dazu müsste allerdings nicht nur das Landeswahlgesetz, sondern auch das Grundgesetz geändert werden. Deshalb hält Mederer den Antrag, den die SPD-Bezirkstagsfraktion eingebracht hat, auch nicht kurzfristig für die nächste Bezirkstagswahl für umsetzbar. Vielmehr möchte er den Appell des Bezirkstags als Denkanstoß gewertet wissen.  Die Bezirkstage in den sieben bayerischen Bezirken  werden im Herbst 2013 am selben Tag wie der Landtag für ebenfalls fünf Jahre neu gewählt, sind nach Gemeinden  und kreisfreien Städten bzw. Landkreisen aber die dritte kommunale Ebene. 

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